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“Finanztest” nahm stationäre Krankenzusatzversicherungen unter die Lupe

(djd). Bei einem Klinikaufenthalt haben die über 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten zwar Anspruch auf alle medizinisch notwendigen Leistungen. Die Gesetzliche Krankenversicherung erstattet ihnen aber nur die Kosten für eine medizinische Grundversorgung im Mehrbettzimmer und die Behandlung durch den diensthabenden Stationsarzt. Wer stattdessen Wert auf eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, eine Behandlung durch den Chefarzt oder weitere Leistungen legt, muss das aus eigener Tasche bezahlen.

Höherwertige Leistungen frühzeitig absichern

Gerade im Falle einer schweren Erkrankung sollte eine bestmögliche Behandlung aber eigentlich selbstverständlich sein. “Die freie Wahl eines auf die Erkrankung spezialisierten Arztes oder einer entsprechenden Klinik ist nicht selten entscheidend für den Behandlungserfolg”, so Dr. Stefan Knoll, Vorsitzender des Vorstandes der DFV Deutsche Familienversicherung AG, die sich auf innovative Krankenzusatzversicherungen spezialisiert hat. Die Mehrkosten für eine Chefarztbehandlung, die freie Klinikwahl und Unterbringung im Einbettzimmer gehen aber schon bei einem nur zweiwöchigen Klinikaufenthalt in die Tausende Euro. Wer sich dagegen absichern will, sollte dies über eine leistungsstarke stationäre Krankenzusatzversicherung tun. Rund 5,8 Millionen gesetzlich Krankenversicherte dürften eine solche Zusatzpolice bereits besitzen. “Wichtig bei allem ist der Abschluss einer solchen Versicherung, solange man gesund ist”, rät Knoll. Denn habe jemand Vorerkrankungen, könnten die Versicherer ihn ablehnen, diese Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließen oder Risikozuschläge erheben. Zudem seien die Beiträge bei niedrigerem Eintrittsalter geringer als bei höherem Eintrittsalter.

“Finanztest”: Nur ein Tarif unter den Top 3 ohne Leistungseinschränkungen

Viele Versicherer bieten stationäre Krankenzusatzversicherungen an. “Finanztest” (Heft 12/2015) hat daher das Preis-Leistungs-Verhältnis von 101 Tarifen umfassend analysiert. Dabei wurde der “DFV-KlinikSchutz” der Deutschen Familienversicherung in der Kategorie “Einbettzimmer und Chefarztbehandlung für Versicherte aller Krankenkassen” mit der Note “sehr gut” (1,4) ausgezeichnet. Unter den drei Erstplatzierten ist er sogar der einzige Tarif, der keine Leistungseinschränkungen vorsieht. So beinhaltet der “KlinikSchutz” zum Beispiel statt der üblichen Erstattung privatärztlicher Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) eine Erstattung bis zum 5,0-fachen Satz.

Darf’s mehr Leistung sein?